Wettkampfregeln - TTVL

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Spielbetrieb
TTVL-REGELN
Wettkampfordnung der TTVL Region Weimar (Stand 08.08.2016)

Grundsätzlich orientieren sich die Wettkampfregeln der TTVL-Weimar an den internationalen Regeln der ITTF. Neben den allgemein üblichen Regeln z.B. Zählweise der Sätze, Aufschlagregelungen, Belagfarben Rot und Schwarz und sonstige TT-Materialien (Tische, Netze etc…) ist für die TTVL Weimar, als verbandsunabhängige Spielvereinigung auf der Basis eines Freizeit- und Breitensportes auf spezifische Regelungen einzugehen, um einen fairen Wettkampfbetrieb zu gewährleisten.

A - Ergänzende Regelungen

1. Es ist ausreichend, dass die in der TTVL Weimar verwendeten Beläge eine Original-ITTF-Kennzeichnung besitzen.
2. Die Auszeitregelung entsprechend der internationalen Wettkampfregeln der ITTF, gilt auch für die Wettkämpfe der TT-Vereinsliga.
3. Die „Zeitspielregelung“ (Wechselmethode nach ITTF A15) findet keine Anwendung.
4. Neuanmeldungen von Vereinen, Mannschaften in der TTVL Weimar werden von der Spielkommission auf Spielstärke geprüft und entsprechend in den Spielbetrieb eingeordnet.
5. Das Coaching während der Sätze findet keine Anwendung. Es bleibt beim Coaching in der Pause zwischen den Sätzen/Spielen.

B - Mannschaftsmeisterschaft

1. Gespielt wird bis zum 10. Gewinnspiel nach dem erweiterten Werner-Scheffler-System. Erweitert wird das W.-Scheffler-System um Spiel 15 - 1 gegen 4, Spiel 16 - 4 gegen 1, Spiel 17 - 2 gegen 3 und Spiel 18 - 3 gegen 2.
2. Grundlage für die Aufstellungen innerhalb der Mannschaften sind die Halbjahres- bzw. Saisonranglisten, denn die Spielerpositionen innerhalb der Mannschaften erfolgt generell nach der Spielstärke. Leistungsstärkere Spieler dürfen auch in unteren Mannschaften gemeldet werden, dürfen jedoch nicht als Ersatz für leistungsschwächere Spieler in höheren Mannschaften eingesetzt werden. Bei mehreren Vereinsmannschaften innerhalb einer gleichen Liga dürfen Spieler der höheren Mannschaft keinen Ersatz in unteren Mannschaften spielen, selbst wenn sie eine geringere Leistungszahl aufweisen sollten.
3. Verbindlich für die Einzelaufstellung beim Wettkampf sind die durch die Spielkommission/Staffelleiter bestätigten Mannschaftsmeldungen zur laufenden Halbserie. Die aktuellen Mannschaftsmeldungen sind auch online unter www.ttvl-weimar.de abrufbar. Ersatzspieler sind entsprechend ihrer Stärke in die Mannschaft einzuordnen und zu protokollieren, einschließlich der Nummer ihres Ersatzspiels.
Spielernachmeldungen (z.B. Neuzugänge) sind dem Staffelleiter rechtzeitig, spätestens jedoch vor Spielbeginn mitzuteilen und auf dem Spielprotokoll zu vermerken. Der Staffelleiter teilt die geprüfte Nachmeldung auch den anderen Vereinen bis zum nächsten Spieltag mit!
4. Im Spielprotokoll füllt der Gastgeber zuerst seine Mannschaftsaufstellung aus. Anschließend deckt er seine Doppelaufstellung zu und lässt sich die Aufstellung der Gäste und der Gastdoppel geben.
Beide Mannschaftsleiter verpflichten sich, die Mannschafts-aufstellungen vor Beginn des Wettkampfes auf Richtigkeit zu überprüfen. Durch ihre Unterschriften unter das Protokoll bestätigen sie letztlich die ordnungsgemäße Protokollierung und Durchführung  des Spieles und spätere Reklamationen wegen einer Falschaufstellung werden nicht anerkannt. Ist eine Unterschrift wegen einer Protokollierung per PC nicht möglich, gilt die Aufstellung mit dem ersten Ballwechsel von beiden Mannschaftsleitern als anerkannt.
5. Spieler die während eines Spieles ausfallen z.B. durch Verletzungen oder, frühzeitige Aufgabe oder terminliche Zwänge) verlieren dieses angefangene Spiel und es geht in die Einzelbilanz ein. Die nachfolgenden, kampflos abgegebenen Spiele zählen als verloren und sind Punkte für die Gegenmannschaft. Diese Spiele  gehen jedoch nicht in die Einzelbilanz der Spieler ein. Nicht gespielte Spiele (3 gegen 4 Spieler) werden für die Gegenmannschaft als gewonnen gewertet, gehen aber nicht in die Einzelbilanz ein.
6. Pro Halbserie kann ein Spieler in maximal 3 Spielen als Ersatzmann in höheren Mannschaften (auch außerhalb der TTVL), unter Berücksichtigung von Pkt. 6, eingesetzt werden. Ersatzspiele in höheren Ligen sind durch den höheren Staffelleiter an den entsprechenden Staffelleiter des Ersatzspielers bis zum nächsten Spieltag zu melden. Mit dem 4. Einsatz verliert der Sportfreund/-in seine Spielberechtigung für den Rest der Halbserie in der ursprünglich gemeldeten Mannschaft und ist ab sofort Stammspieler in der Mannschaft, in welcher Sie/Er das 4. Ersatzspiel in der laufenden Halbserie absolvierte mit allen Konsequenzen für seine weitere Ersatzgestellung. Die Einzelwertungen seiner bisherigen Spiele werden dann nicht berücksichtigt, finden jedoch Eingang in die Gesamtstatistik. Diese Regelung gilt auch für Spielerinnen und Spieler aus dem Nachwuchsbereich. Ihre Spielberechtigung in der Nachwuchsmannschaft bleibt jederzeit erhalten. Nachwuchsspieler, welche ggf. auch auf Jugend-Bezirksniveau spielen, können auch Stammspieler der Vereinsliga sein.
7. Stammspieler (Spieler innerhalb der Sollstärke) höherklassiger Ligen (Bezirksliga und höher bzw. dem Niveau einer Bezirksliga entsprechend und verbandsunabhängig) sind für die TT-Vereinsliga Weimar nicht spielberechtigt. Ein zeitgleicher Einsatz eines Stammspielers in z.B. Bezirksliga und TTVL ist nicht gestattet. Darüber hinaus  sind Spieler der untersten im Verband gemeldeten Bezirksmannschaft für die TT-Vereinsliga spielberechtigt, sofern sie in dieser Mannschaft  vor Beginn des Spieljahres über die Sollstärke hinaus gemeldet wurden.
8. Bei Spielverlegungen hat die verhinderte Mannschaft den Gegner sowie schriftlich den Staffelleiter spätestens 3 Tage vor Ansetzungstermin zu informieren. Das Nachholspiel ist durch die Mannschaft, welche den regulären Termin absagte, neu zu organisieren. Die Wahl des Spiellokals ist dabei frei wählbar. Kommt das Nachholspiel nicht zustande, wird das Spiel für die Mannschaft, welche das Spiel ursprünglich absagte, als verloren gewertet. Pro Mannschaft werden nur noch zwei Spielverlegungen pro Halbserie erlaubt. Spielverlegungen sind generell kein Muss. Grundsätzlich ist bei Spielverlegungen im Sinne der Sportlichkeit zu handeln. Bei Nichtantritt verliert die absagende Mannschaft nicht nur das Spiel (0:10) sondern auch ein eventuell bestehendes Heimrecht für das Rückspiel.
9. Die Nachholspiele in allen Staffeln müssen spätestens 1 Woche nach der letzten offiziellen Punktspielwoche der jeweiligen Halbserien erfolgt sein. Vereinsinterne Duelle sind zu Beginn der jeweiligen Halbserie zu absolvieren bzw. bis zum 5. Spieltag der jeweiligen Halbserie nachzuholen.
10. Die Spielergebnisse müssen innerhalb von 3 Werktagen nach dem Spiel dem Staffelleiter zugestellt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Spiel für den Gastgeber als verloren (0:10) gewertet. Davon unabhängig gehen die Spiele in die Bilanzen der Spieler ein. Die Spielprotokolle sollen innerhalb von 5 Werktagen zugestellt werden (bevorzugt über www.ttvl-weimar.de).
11. Einsprüche/ Proteste müssen auf dem Formular schriftlich formuliert werden und der Staffelleiter ist zeitnah zu informieren. Das Spiel muss auch bei Einspruch/ Protest bis zum Ende gespielt werden. Proteste werden durch den Staffelleiter bearbeitet und entschieden und das Ergebnis den Mannschaften und der Spielkommission schriftlich mitgeteilt.
Sollte eine Mannschaft mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, ist ein schriftlicher Einspruch beim Leiter der Spielkommission möglich. Dieser beruft dann eine außerordentliche Schlichtungsrunde ein. Hierzu werden die Mannschaftsleiter der beteiligten Mannschaften sowie alle Abteilungsleiter (ggf. Vertreter) der Vereine eingeladen, um über den Fall zu beraten und eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen. Die endgültige Entscheidung wird dabei durch einfache Mehrheit der nicht betroffenen Vereine gefällt. Kommt keine einfache Mehrheit zu Stande, entscheidet der Leiter der Spielkommission durch eine zusätzliche Stimme. Die Bearbeitung und Entscheidung ist kurzfristig innerhalb 3 Wochen zu regeln.
12. Der Leistungsindex ergibt sich wie folgt: gew. Spiele x 4 / Anzahl der Spiele. Ersatzspiele, auch innerhalb derselben Liga, werden dabei nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung einer Leistungszahl sind in der ersten Halbserie mind. 3 Einsätze und nach Saisonende mind. 6 Einsätze erforderlich. Sofern er weniger als 3 bzw. 6 Einsätze hatte, ergibt sich seine LZ mit 0,00. Kam ein Spieler in seiner Liga überhaupt nicht zum Einsatz gilt die letzte gültige Wertung, die er innerhalb der letzten 2 Jahre hatte, ungeachtet in welcher Liga er diese erzielte. (Erstmalig wird die Saisonauswertung 2014/15 als Datenbasis herangezogen.) War ein Spieler mehr als 2 Jahre nicht mehr am Wettkampfgeschehen beteiligt (z.B. krankheits- oder berufsbedingt …) und kehrt dann wieder in die TTVL zurück, steigt er/sie wieder mit einer Nullwertung (wie Neueinsteiger) in den Wettkampfbetrieb ein.
Spieler mit 3 Ersatzspielen in der 1.HS nehmen nur dann diese Wertung an, wenn sie für die 2. HS in dieser Liga, in der sie die Ersatzspiele leisteten, gemeldet werden. Verbleiben sie in ihrer Liga, in der sie in der 1. HS gemeldet waren (Stammspieler), behalten sie ihre aktuelle Wertung / ggf. ältere Wertung.
13. Festlegungen zum Aufstieg und Abstieg:
Die Erstplatzierten bzw. Letztplatzierten steigen auf bzw. ab. Die Zweitplatzierten der unteren Liga bzw. Vorletzten der höheren Liga gehen in die Relegation mit Hin- und Rückspiel. Bei Verzicht des Zweitplatzierten der Unteren Liga kann der Drittplatzierte Gebrauch von der Relegation machen.
14. Senioren ab 70 dürfen sich als Doppelbesetzung auf der Position des betreffend spielstärkeren Senioren aufstellen lassen, wobei mind. die ersten beiden Spiele durch den spielstärkeren Senior und die letzten Spiele durch den spielschwächeren, ersetzenden Senior zu bestreiten sind.
C - 3er Pokal

1. Die Auslosung zu diesem Wettbewerb soll  zur Jahresabschlussfeier der Vorsaison erfolgen. Sollten 3 Mannschaften eines Vereines innerhalb einer Liga gemeldet sein, werden sie zu Beginn der Auslosung jeweils den Gruppen getrennt zugelost.
2. Die Spiele des 3er-Pokals werden zeitlich der 1. Halbserie zugeordnet.
Somit erfolgt die Aufstellung der Position 1 analog den Aufstellungen der Meisterschaftsspiele der 1. Halbserie. Die Positionen 2 und 3 sind frei wählbar.
Bei Falschaufstellung wird das Pokalspiel für die falsch aufgestellte Mannschaft als verloren gewertet.
3. Gespielt wird bis zum 4. Gewinnspiel.
4. Die Reihenfolge der Begegnungen werden ausgelost. Vereinsinterne Duelle müssen jedoch in der ersten Begegnung absolviert werden.
5. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung/Protokollierung der Spiele sind immer die ausgelosten Gastgeber.
6. Für die Finalrunde qualifizieren sich die Sieger aller Vorrundengruppen, bei Vierergruppen zusätzlich jeweils die zweitplatzierte Mannschaft.
Bei Punktgleichheit, werden die Satzverhältnisse und danach der direkte Vergleich herangezogen.
Sollte ein Finalist nicht am Finale teilnehmen können, rückt automatisch der entsprechende Vorrundenzweite nach.
7. Die Veranstalter der Finalrunden werden nach den Finalqualifizierungen durch den Turnierleiter/ die Spielkommission festgelegt.
8. Protestbearbeitung erfolgt in erster Instanz durch den Turnierleiter  der Spielkommission. Bei Einspruch zu dessen Entscheidung erfolgt die weitere Bearbeitung analog Pkt. 15.

D - Pokalspiele mit der TT-Volkssport-Vereinigung Region Rudolstadt

1. Für Rudolstädter Sportfreunde, die in analogen Spielklassen in dortigen Vereinen als Stammspieler gemeldet sind, kann in Abstimmung mit der Spielkommission eine Spielberechtigung für die TTVL Weimar erteilt werden.
2. Spielberechtigt für den Pokalwettbewerb sind alle auf Kreisebene spielenden Mannschaften der TTVL Weimar und der TTVV Rudolstadt, d.h. alle Spieler gemäß ihrer Meldung für die regionalen Mannschaftsmeisterschaften. Spieler mit doppelter Vereinszugehörigkeit sind in diesen Wettbewerb nur für einen Verein spielberechtigt.
3. Die Aufstellung der Spieler innerhalb der Mannschaften ist frei wählbar und muss nicht nach der Spielstärke erfolgen. Ersatzspieler können aus unteren Mannschaften genommen werden. Sie dürfen jedoch im gesamten Turnier nur für diese Mannschaft als Ersatzspieler eingesetzt werden.
4. Protestbearbeitung erfolgt durch die Leiter der beiden Spielkommissionen!


Die Wettkampfordnung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und unterliegt im Sinne der Optimierung der o.g. Punkte einer stetigen Fortschreibung. Sie steht unter www.TTVL-Weimar.de zum Download bereit.

 
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